Difference between revisions of "GoBD"

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Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (kurz GoBD) regeln unter anderem, wie die elektronische Aufzeichnung von Buchungsvorgängen zu erfolgen hat. Die wesentlichen Forderungen sind folgende:
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Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (kurz GoBD) regeln unter anderem, wie die elektronische Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen zu erfolgen hat. Die wesentlichen Forderungen sind folgende:
  
 
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Es muss jederzeit durch PrüferInnen leicht nachvollziehbar sein, welche Geschäftsvorfälle wann stattgefunden haben.
  
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Die Daten müssen den PrüferInnen in einem angemessenen, lesbaren Format über 6-10 Jahre im Nachhinein problemlos zur Verfügung gestellt werden können.

Latest revision as of 20:28, 9 September 2019

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (kurz GoBD) regeln unter anderem, wie die elektronische Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen zu erfolgen hat. Die wesentlichen Forderungen sind folgende:

Vollständigkeit

Es müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst werden.

Unveränderbarkeit

Die Geschäftsvorfälle müssen manipulationssicher gespeichert werden.

Zeitliche Nähe

Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah dokumentiert werden

Nachvollziehbarkeit

Es muss jederzeit durch PrüferInnen leicht nachvollziehbar sein, welche Geschäftsvorfälle wann stattgefunden haben.

Verfügbarkeit

Die Daten müssen den PrüferInnen in einem angemessenen, lesbaren Format über 6-10 Jahre im Nachhinein problemlos zur Verfügung gestellt werden können.